RC Heli.
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Wichtig.
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Der Haftpflichtversicherungs-Nachweis, welcher beim Betrieb von Flugmodellen über 250g vorgeschrieben ist, muss stets mitgeführt werden.
RC Heli - Informationen und Bestimmungen.
Stand: 28.07.2024.#DrohneSicherFliegen: Das BAZL klärt auf. (Stand: 28.07.2024) NEU
Über 80 000 registrierte Drohnen zählt die Schweiz; Tendenz steigend. Wo darf ich meine Drohne fliegen? Wo nicht? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) lanciert die Kampagne #DrohneSicherFliegen. Das Ziel: Drohnenpilotinnen und -piloten an die geltenden Regeln erinnern und über Gefahren aufklären. Weiter
Kampagne #DrohneSicherFliegen. HIER
Neue Regeln für Drohnen und Modellluftfahrzeuge seit 01.01.2023.
Seit dem 01.01.2023 ist für Drohnen-Piloten, welche Drohnen über 250g Abfluggewicht fliegen, eine Fernpiloten-ID obligatorisch. Ferner muss jede Drohne über 250g mit der UAS-Betreiber-Nummer versehen sein (Registrierungspflicht). Detaillierte Informationen dazu findest Du HIER.
Für Helipiloten hat die Ausnahmeregelung für "Modellluftfahrzeuge" Gültigkeit. Ist man in keinem Verein oder Verband aktiv, muss in einer Erklärung bestätigt werden, dass die Richtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) eingehalten werden, um ebenfalls von den Privilegien profitieren zu können.
Kurzversion der Mustererklärung für Nicht-SMV Mitglieder zum ausdrucken und mitführen.
Diese Erklärung ist nur in der Schweiz gültig und muss stets mitgeführt werden. Weiter
Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierung (Stand: 27.11.2022).
Ab 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Medienmitteilung vom 25.11.2022
Regeln für den Modellflug in der Schweiz seit 1. Januar 2023. (Stand: 01.01.2023).
Alles was Du über die Regeln für Modellflug (ohne Drohnen) in der Schweiz wissen musst, findest Du auf der Homepage des Schweizerischen Modellflugverbandes oder des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.
Interaktive Karte mit Flugverbotszonen. Wichtig für alle Modellflugzeug-, Modellhelikopter- und Drohnen-Piloten: Interaktive Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), mit den Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen um Flugplätze. Weiter